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So funktioniert der Wahlzettel – und was Ihre Stimme ungültig macht - Bundestagswahl

Von dpa

REGELN BEI DER BUNDESTAGSWAHL 2025

Am 23. Februar 2025 sind 59,2 Millionen Menschen in Deutschland dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Doch wie funktioniert der Wahlzettel genau, und was kann eine Stimme ungültig machen? Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Symbolbild: Unsplash



Erst- und Zweitstimme – was steckt dahinter?

Der Stimmzettel zur Bundestagswahl besteht aus zwei Listen. Mit der Erststimme entscheiden Wähler, welcher Kandidat ihren Wahlkreis direkt im Bundestag vertreten soll. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag erhält. Um ungültige Stimmen zu vermeiden, darf nur in einer Spalte pro Stimme ein Kreuz gemacht werden.



Was passiert, wenn der Wahlzettel leer bleibt?

Ein leer abgegebener Wahlzettel zählt als ungültig. Wird nur eine Stimme abgegeben, wird diese gezählt, die andere jedoch als ungültig gewertet.



Warum fehlen Kanzlerkandidaten auf vielen Wahlzetteln?

Obwohl Spitzenkandidaten wie Olaf Scholz, Friedrich Merz, Alice Weidel und Robert Habeck in den Medien präsent sind, können Wähler diese nicht direkt zum Kanzler wählen. Die Wahlentscheidung, wer Kanzler wird, erfolgt indirekt über die Zweitstimme und die Zusammensetzung des Bundestags. Direkt gewählt werden können die Spitzenkandidaten nur in ihren jeweiligen Wahlkreisen.




Wahlzettel korrekt ausfüllen – was ist erlaubt und was nicht?

Ein Kreuz, Haken oder Punkt sind zulässige Markierungen. Symbole wie Smiley oder Fragezeichen führen jedoch zur Ungültigkeit. Auch persönliche Anmerkungen oder Unterschriften auf dem Wahlzettel sind verboten, da sie das Wahlgeheimnis gefährden könnten. Das gleiche gilt für Fotos und Selfies in der Wahlkabine, da diese die Anonymität des Wählers beeinträchtigen könnten.



Der Deutsche Bundestag in Berlin. | Foto: dpa
Der Deutsche Bundestag in Berlin. | Foto: dpa

Mitbringen von Fanartikeln und eigenen Stiften

Parteienmerch wie T-Shirts, Mützen oder Schals mit Parteisymbolen sind im Wahllokal nicht gestattet. Auch wer seinen eigenen Stift mitbringt, sollte darauf achten, dass dieser keine Probleme verursacht – besonders im Hinblick auf Hygienevorgaben in der Vergangenheit.



Zusammenfassung der wichtigsten Wahlregeln:

  • Erst- und Zweitstimme sind auf dem Stimmzettel zu vergeben.

  • Eine leere Stimmabgabe ist ungültig.

  • Es dürfen keine Symbole oder persönlichen Notizen auf dem Stimmzettel gemacht werden.

  • Fotos und Selfies in der Wahlkabine sind verboten.

  • Parteikleidung darf nicht im Wahllokal getragen werden.


Wenn Sie diese Regeln beachten, ist Ihre Stimmabgabe korrekt und zählt!


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